Wappen sind nach bestimmten heraldischen Anforderungen gestaltete Erkennungszeichen von Personen, Familien oder Körperschaften. Sie waren im
Mittelalter die Zier der Ritter. Die Bezeichnung Wappen leitet sich aus dem mittelhochdeutschen "wapen" d.h. Waffen ab.
Der Schild bot die beste Fläche, weshalb noch heute die Beschreibung (Blasonierung) eines Wappens vom Standpunkt des Ritters ausgeht. Das bedeutet, dass das was vom
Betrachter aus gesehen links wird, heraldisch korrekt als rechts bezeichnet wird. So schreitet der Leu im Spiess-Wappen nach rechts.